Lexipedia

838.32

Verordnung über die Informations- und Beratungsstellen für pränatale Untersuchungen

vom 13.01.2009 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2012)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG);

in Erwägung:

Nach Artikel 17 GUMG sorgen die Kantone dafür, dass unabhängige Informations- und Beratungsstellen für pränatale Untersuchungen bestehen, die über das erforderliche fachkundige Personal verfügen. Sie können die Aufgaben solcher Stellen an die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen übertragen.

Nach dem Beschluss vom 12. März 1985 betreffend Schwangerschaftsberatungsstellen nimmt der Dienst für Familienplanung und Sexualinformation die Rolle als Schwangerschaftsberatungsstelle wahr. Es ist gerechtfertigt, diesem Dienst die Aufgaben in Verbindung mit der Information und Beratung für pränatale Untersuchungen zu übertragen.

Auf Antrag der Direktion für Gesundheit und Soziales,

beschliesst:

Art. 1

Das Kantonsarztamt (das Amt) ist mit seinem Sektor für Familienplanung und Sexualinformation die Informations- und Beratungsstelle für pränatale Untersuchungen.

Art. 2

Das Amt nimmt die Aufgaben nach den Vorschriften der Bundesgesetzgebung über genetische Untersuchungen beim Menschen wahr.

Namentlich informiert und berät es in allgemeiner Weise über pränatale Untersuchungen. Auf Wunsch vermittelt es Kontakte zu Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder oder zu Selbsthilfegruppen.

Art. 3

Das Amt sorgt dafür, dass das Personal so ausgebildet ist, dass es den Anforderungen der Bundesgesetzgebung entspricht. Es kann auch die Dienste von Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und weiteren entsprechend ausgebildeten Personen in Anspruch nehmen, die es für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach der Bundesgesetzgebung zu benötigen glaubt.

Art. 4

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.

Egress

2009_003

Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum

Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
13.01.2009 Erlass Grunderlass 01.02.2009 2009_003
28.02.2012 Art. 1 geändert 01.01.2012 2012_017
28.02.2012 Art. 2 geändert 01.01.2012 2012_017
28.02.2012 Art. 3 geändert 01.01.2012 2012_017

Änderungstabelle – Nach Artikel

Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 13.01.2009 01.02.2009 2009_003
Art. 1 geändert 28.02.2012 01.01.2012 2012_017
Art. 2 geändert 28.02.2012 01.01.2012 2012_017
Art. 3 geändert 28.02.2012 01.01.2012 2012_017