Diese Vereinbarung gilt für die Sense vom Zusammenfluss der Muscherensense mit der Kalten Sense bei Sangernboden abwärts bis zur Einmündung in die Saane bei Laupen, einschliesslich des Teilstücks, wo die Sense über das bernische Gebiet bei Albligen fliesst, sowie für die Saane von der Kantonsgrenze bei Niederbösingen bis zur Einmündung der Sense.
Fischerei in den Grenzgewässern der Sense und Saane – Vereinbarung 923.7