Dieses Gesetz hat zum Zweck:
- die Mittel zur Bekämpfung der Zwangsprostitution und jeder anderen Form von Ausbeutung im Prostitutionsmilieu zu verstärken;
- sicherzustellen, dass die Massnahmen der Prävention und der gesundheitlichen und sozialen Betreuung in diesem Milieu umgesetzt werden;
- die Einschränkungen, denen die Ausübung der Strassenprostitution unterstellt ist, näher auszuführen, damit die öffentliche Ordnung aufrechterhalten werden kann.
Es findet Anwendung auf jede Form von Prostitution.