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427.000

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013

Präambel

427.000 1 Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013 Vom 12. Juni 2014 Der Grosse Rat des Kantons Graubünden1 , gestützt auf Art. 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung2 , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 25. Februar 20143 , beschliesst: 1. Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 20134 bei. 2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013 zu erklären5 . 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referen- dum6 . 1 GRP 2013/2014, 865 2 BR 110.100 3 Seite 1167 4 BR 427.010 5 Mit RB vom 20. Oktober 2014 hat die Regierung den Beitritt erklärt. 6 Die Referendumsfrist ist am 24. September 2014 unbenutzt abgelaufen.