Lexipedia

506.800

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)

Präambel

506.800 Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantona- len Vereinbarung über die hochspezialisierte Medi- zin (IVHSM) Gestützt aufArt. 32 Abs. 2 der Kantonsverfassung 1) vom Grossen Rat beschlossen am 21. Oktober 2008 2) 1. Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) vom 14. März 2008 3) bei. 2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Ver- einbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) zu erklä- ren 4) . 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum 5) . 1) BR 110.100 2) B vom 1. Juli 2008, 271; GRP 2008/2009, 235 3) BR 500.810 4) Mit RB vom 17. Februar 2009 den Beitritt zur Vereinbarung erklärt. 5) Die Referendumsfrist ist am 28. Januar 2009 unbenutzt abgelaufen. 1.07.2009 1