Lexipedia

720.280

Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung des Kantons Jura und der Regierung des Kantons Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts- und Schenkungssteuern

Präambel

720.280 Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung des Kantons Jura und der Regierung des Kantons Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts- und Schenkungssteuern1) Von der Bündner Regierung und von der Regierung des Kantons Jura ge- nehmigt am 15. Januar 1979 1. Die Regierungen des Kantons Jura und des Kantons Graubünden ha- ben vereinbart, gegenseitig Zuwendungen an den Staat und seine An- stalten, an die Kreise und Gemeinden und ihre Anstalten sowie an ju- ristische Personen mit öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern zu befreien. 2. Die Befreiung bezieht sich seitens des Kantons Jura auf die Erb- schafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern. Seitens des Kantons Graubünden auf die kantonalen Nachlass- und Schenkungssteuern und allfällige kommunale Erbschafts- und Schenkungssteuern der im Anhang zu dieser Erklärung erwähnten politischen Gemeinden. 3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Die Befreiung gilt für die nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Erbanfälle, Ver- mächtnisse und Schenkungen. Im Verhältnis zu Steuerpflichtigen in bündnerischen Gemeinden, welche sich bisher der vorliegenden Vereinbarung nicht angeschlos- sen haben, wird die Befreiung erst für die nach dem Beitritt der Ge- meinde eingetretenen Erbanfälle und Schenkungen gewährt. 2) 4. Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Bis heute haben 200 Gemeinden den Beitritt erklärt. 1) Originalsprache der Vereinbarung ist Französisch 2) Nunmehr sind sämtliche Gemeinden des Kantons Graubünden der Vereinbarung beigetreten. 1

720.280 Gegenrechtsvereinbarung i.S. Erbschafts- und Schenkungssteuern 2 Noch keine Beitrittserklärungen liegen von folgenden 13 Gemeinden vor: 1) Feldis/Veulden S-chanf Furna Sent Lostallo Tschappina Lü Urmein Mastrils Valendas Ruschein Zillis-Reischen Saas i.P. 1) Nunmehr sind sämtliche Gemeinden des Kantons Graubünden der Vereinbarung beigetreten.