Dieses Gesetz regelt den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden in Bezug auf die Erschliessung, das Angebot, die Beiträge, die Zuständigkeiten und das Verfahren.
Es regelt überdies die Bestellung und die Finanzierung des Schienengüterverkehrs im Kanton Graubünden.
Diesem Gesetz unterstehen die im Kanton Graubünden tätigen Transportunternehmen, Gemeinden, Regionen, Gemeindeverbände und ähnliche Organisationen, die Aufgaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs im Kanton wahrnehmen.