Die Bewilligung gemäss Artikel 3 ff. des Gastwirtschaftsgesetzes hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Personalien und Adresse der berechtigten Person;
- genaue Bezeichnung des Betriebes oder Anlasses;
- genaue Bezeichnung der Nebenbetriebe;
- bei befristeten Bewilligungen deren Dauer.
Das Gesuch ist vollständig bei der Behörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Betrieb liegt oder der Anlass stattfindet, einzureichen. *
Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für die Führung eines Betriebs sind rechtzeitig vor Aufnahme der gastgewerblichen Tätigkeit einzureichen. Dasselbe gilt bei Betriebsübernahmen. *