Für die Teilnahme an behördlich angeordneten Veranstaltungen wie Sitzungen, Konferenzen, Kursen, einschliesslich Hin- und Rückreise, wird ein Taggeld von Fr. 250.– ausgerichtet.*
Es werden vergütet:
- ein Viertel eines Taggelds für bis zu zwei Stunden;
- ein halbes Taggeld für mehr als zwei bis zu vier Stunden;
- ein volles Taggeld für mehr als vier bis zu sechs Stunden;
- anderthalb Taggelder für mehr als sechs Stunden.
Die Entschädigung für Reise, Unterkunft und Verpflegung richtet sich nach der Verordnung über die Vergütungen an Mitglieder von Kommissionen sowie Expertinnen und Experten der kantonalen Verwaltung (Vergütungsverordnung KomEx) vom 12. Mai 2020. Kursgelder übernimmt der Staat.*