Im Rahmen des Finanzausgleichs werden an Kirchgemeinden ausgerichtet:
- Ausgleichsbeiträge für:
- 1.
den Ressourcenausgleich;
- 2.
den Lastenausgleich Personal;
- 3.
den Lastenausgleich Liegenschaften des Verwaltungsvermögens;
- Investitionsbeiträge;
- Beiträge an besondere Aufwendungen;
- Vereinigungsbeiträge.
Ausgleichsbeiträge können kumuliert ausgerichtet werden.
Investitionsbeiträge sowie Beiträge an besondere Aufwendungen und Vereinigungsbeiträge werden unabhängig von einer Ausgleichsberechtigung und von der Leistung von Ausgleichsbeiträgen ausgerichtet.