Im Sinne dieser Vereinbarung gelten als: a) Technische Handelshemmnisse: Behinderungen des grenzüberschreitenden Verkehrs von Produkten auf Grund unterschiedlicher technischer Vorschriften oder Normen, auf Grund der unterschiedlichen Anwendung solcher Vorschriften oder Normen oder auf Grund der Nichtanerkennung insbesondere von Prüfungen, Konformitätsbewertungen, Anmeldungen oder Zulassungen;
b) Technische Vorschriften: Rechtsverbindliche Regeln, deren Einhaltung die Voraussetzung bildet, damit Produkte angeboten, in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen, verwendet oder entsorgt werden dürfen, insbesondere Regeln hinsichtlich:
- der Beschaffenheit, der Eigenschaften, der Verpackung, der Beschriftung oder des Konformitätszeichens von Produkten;
- der Herstellung, des Transportes oder der Lagerung von Produkten;
- der Prüfung, der Konformitätsbewertung, der Anmeldung, der Zulassung oder des Verfahrens zur Erlangung des Konformitätszeichens.
c) Technische Normen: Nicht rechtsverbindliche, durch normenschaffende Organisationen aufgestellte Regeln, Leitlinien oder Merkmale, welche insbesondere die Herstellung, die Beschaffenheit, die Eigenschaften, die Verpackung oder die Beschriftung von Produkten oder die Prüfung oder die Konformitätsbewertungen betreffen.