der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk 3 (Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Konkordatstextes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 4 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
Abl 2001 719 und Abl 2002 1522.
SRSZ 100.000.
SRSZ 453.120.1.
Am 1. Januar 2004 (Abl 2003 1650) in Kraft getreten. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --