. Die vom Kanton direkt gelieferte Energie wird einerseits in Pfäffikon SZ, anderseits im Unterwerk Steinen der SBB gemessen, die indirekt gelieferte Energie für die Gemeinschaftsstationen und den Seedamm wird durch Verteilungskoeffizienten und spezifische Ansätze bestimmt gemäss Art. 4 des Energietransitvertrages SBB/SOB vom 27. Oktober / 5. Dezember 1938.
- Der Kanton befasst sich mit der Errichtung der Messstationen und der Ermittlung des Energieverbrauches in den Gemeinschaftsstationen und auf dem Seedamm nicht. Ebenso berühren ihn die Kosten, der Betrieb und der Unterhalt der Messeinrichtungen nicht. Diese Messeinrichtungen bestehen, solange Pfäffikon SZ Hauptspeisepunkt ist, aus zwei sich gegenseitig kontrollierenden Wirkenergie-kWh-Zählern ohne Rücklaufhemmung in Pfäffikon und einem in Steinen und aus einem Blindenergie-kWh-Zähler in Pfäffikon.
- Die vom Kanton und von der SOB den SBB zu bezeichnenden Organe haben jederzeit Zutritt zu den Messstellen, doch haben sie sich vorher bei der zuständigen Dienststelle der SBB zu melden.
- Der Transit der Energie vom Etzelwerk nach Pfäffikon SZ und nach Steinen ist Sache der SOB und berührt den Kanton nicht. Das gleiche gilt für die in den Gemeinschaftsstationen und auf dem Seedamm von der SOB benötigte Energie.
- Ebenso ist der Bezug von Blindenergie über 75 % der in Pfäffikon gemessenen Wirkenergie hinaus Sache der SOB und berührt den Kanton nicht. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 3 --
- Zähler und Messwandler werden in Zeitabständen von wenigstens zwei Jahren auf Kosten der SOB zusammen amtlich geeicht. Jede Partei kann die
Vornahme einer früheren Nacheichung verlangen. Deren Kosten fallen ganz zu Lasten der verlangenden Partei, wenn sich bei der Nacheichung ergibt, dass die betreffenden Zähler die gesetzlichen Abweichungen nicht überschreiten, sonst werden sie von der SOB getragen.
- Das Ergebnis der Neueichung gibt keinen Anlass zur Berichtigung der früheren Ablesungen.
- Massgebend für die Verrechnung ist das arithmetische Mittel aus den beiden Zählerablesungen, dort, wo der Energieverbrauch durch zwei Zähler gemessen wird.
- Die Ablesungen erfolgen durch die SBB und werden monatlich dem Kantonsingenieur in Schwyz und der SOB durch die SBB direkt mitgeteilt. Sollte der Kanton gegen die Messresultate Einwendungen zu machen haben, so teilt er dies auch der SOB sofort mit.
- Ist eine Messeinrichtung ausser Betrieb oder arbeitet sie nicht richtig, so wird der Energieverbrauch für diese Zeit aus demjenigen einer gleichlangen vorhergehenden Periode berechnet, wobei das Verhältnis zwischen den in den betreffenden Perioden über den Fahrleitungsspeisepunkt Wädenswil im Etzelwerk abgegebenen Energiemengen berücksichtigt wird.