Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen sind beim Kulturamt einzureichen und müssen mindestens Folgendes enthalten: *
- Name und Wohnsitz oder Sitz des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin
- Name des Projektverfassers oder der Projektverfasserin mit Werdegang
- Projektbeschrieb, der namentlich eine Umschreibung des Inhalts und Angaben zur Umsetzung sowie zu Mitwirkenden enthält
- ein detailliertes Budget über die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen
- einen Finanzierungsplan, der sich über die Deckung einer möglichen Finanzierungslücke ausspricht und insbesondere Angaben über Eigenmittel und zu erwartende Drittmittel enthält
- Angaben zu den Beitragsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den Lotterieund Sportfonds (LSG)
Das Kulturamt kann auf einzelne Angaben verzichten oder weitere Angaben und Unterlagen anfordern. *
Gesuche sind vollständig und vor Start des Vorhabens einzureichen. Das Kulturamt kann Einreichungsfristen und die Form der Einreichung festlegen. *
Auf Gesuche, die verspätet eingereicht werden, wird in der Regel nicht eingetreten. *