Zwecks Bekanntmachung der offiziellen Erlasse der gesetzgeberischen, ausführenden und gerichtlichen Behörden, deren Veröffentlichung die Gesetzgebung vorsieht sowie aller übrigen Dokumente, deren Veröffentlichung eine Behörde beschliesst, sieht der Staat die Publikation eines Amtsblattes vor.
Das Amtsblatt wird auf der vom Bund im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB, VSHAB) betriebenen Plattform veröffentlicht. Dieses wird an jedem Werktag aktualisiert. Einzig die auf der Plattform veröffentlichte elektronische Fassung ist massgebend. Ihre Konsultation im Internet ist kostenlos.
Die Veröffentlichung der kantonalen gesetzgeberischen Erlasse erfolgt zentral über eine Online-Plattform, die auf der offiziellen Website des Kantons Wallis öffentlich zugänglich ist (Publikationsplattform). Lediglich die in der Amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Wallis auf der Publikationsplattform veröffentlichte elektronische Fassung gilt als bekannt und ist für Einzelpersonen bindend.