Als unabhängige Ombudsstelle in Verwaltungsangelegenheiten wird eine kantonale Ombudsperson eingesetzt.
Die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten ist ein Prozess, bei dem eine im Mediationsbereich qualifizierte und unabhängige Person, die kantonale Ombudsperson, als Vermittlerin zwischen den Bürgern und der Verwaltung dient, um Streitfällen vorzubeugen, einvernehmliche Lösungen zu finden und die Arbeitsweise der Verwaltung zu verbessern.
Die Mediation in Verwaltungsangelegenheiten hat zum Ziel:
- Streitigkeiten zwischen Verwaltung und Bürgern aussergerichtlich beizulegen, unter Vorbehalt von Artikel 12 Absatz 5;
- Konflikten zwischen Verwaltung und Bürgern vorzubeugen oder auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken;
- zur Verbesserung der Arbeitsweise der Verwaltung beizutragen;
- die Verwaltung zu ermutigen, gute Beziehungen zu den Bürgern zu pflegen.