- Präsident des Grossen Rates:
- 1.
eine jährliche Präsidialentschädigung von 30'000 Franken,
- 2.
eine jährliche Sekretariatsentschädigung von 20'000 Franken,
- 3.
eine Entschädigung von 250 Franken pro offizielle Repräsentation, inklusive Chauffeurkosten, aber maximal 500 Franken pro Tag,
- 4.
*
eine Sessionsentschädigung von 200 Franken Halbtag;
- Erster Vizepräsident des Grossen Rates:
- 1.
eine Jahresentschädigung von 7'000 Franken,
- 2.
*
eine Sessionsentschädigung von 200 Franken pro Halbtag,
- 3.
eine Entschädigung von 250 Franken pro offizielle Repräsentation, inklusive Chauffeurkosten, aber maximal 500 Franken pro Tag;
- Zweiter Vizepräsident des Grossen Rates:
- 1.
eine Jahresentschädigung von 4'000 Franken,
- 2.
eine Sessionsentschädigung von 200 Franken pro Halbtag,
- 3.
eine Entschädigung von 250 Franken pro offizielle Repräsentation, inklusive Chauffeurkosten, aber maximal 500 Franken pro Tag;
- Fraktionspräsidenten:
- 1.
*
eine Jahresentschädigung von 3'000 Franken;
- Büro:
- 1.
eine Entschädigung von 250 Franken pro Sitzung;
- Abgeordnete und Suppleanten:
- 1.
*
ein Sitzungsgeld von 200 Franken pro Halbtag im Grossen Rat und in den Kommissionen, sofern der Abgeordnete oder Suppleant nicht gleichzeitig im Plenum sitzt,
- 2.
diese gleichen Entschädigungen werden den Mitgliedern des Büros des Grossen Rates ausbezahlt, wenn sie als Mitglied einer ordentlichen Kommission des Grossen Rates bezeichnet werden,
- 3.
*
eine Entschädigung von 200 Franken für eine Fraktionssitzung pro Session des Grossen Rates;
- Kommissionspräsidenten:
- 1.
*
eine Entschädigung von 200 Franken pro Halbtagessitzung oder deren Vorbereitung;
- Stundensatz:
- 1.
eine zusätzliche Entschädigung von 50 Franken pro Stunde für:
- 1.1.
die Redaktion des Berichts durch den Berichterstatter,
- 1.2.
andere administrativen Arbeiten im Auftrag des Präsidenten;
- Informatikentschädigung:
- 1.
eine Informatikentschädigung von 600 Franken pro Jahr;
- Reiseentschädigung:
- 1.
eine Entschädigung von 70 Rappen je Kilometer bei Benützung des Privatautos;
- Entschädigung für Nachtsitzung:
- 1.
eine Zusatzentschädigung von 110 Franken für eine Nachtsitzung ab 18.00 Uhr;
- Übernachtungsentschädigung:
- 1.
eine Zusatzentschädigung von 100 Franken pro Nacht an den Abgeordneten, der sich am Vorabend an den Beratungsort begeben muss oder nicht am gleichen Tag an seinen Wohnort zurückkehren kann;
- Entschädigung für Mahlzeiten:
- 1.
wenn eine Kommission länger als einen Vormittag oder mehrere Tage Sitzung hält, gehen die ordentlichen Kosten, das heisst die Kosten der Mahlzeiten, die Tafelgetränke mit Ausschluss aller Getränke ausserhalb der Mahlzeiten, und wenn der Abgeordnete nicht an seinen Wohnort zurückkehren kann, die Kosten der Hotelzimmer zu Lasten des Voranschlags des Grossen Rates;
- Fraktionsentschädigung:
- 1.
*
jede parlamentarische Fraktion erhält einen jährlichen Beitrag von 6'000 Franken. Zusätzlich wird ihr ein Beitrag von 5'000 Franken für jeden Abgeordneten der Fraktion bezahlt. Der Abgeordnete, der keiner parlamentarischen Fraktion angehört, erhält nur den Minimalbeitrag von 5'000 Franken.