Die vorliegende Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zur Referenzdatenbank Gebäude und Wohnungen (nachfolgend: RDB-GW) gemäss Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Harmonisierung des Personenregisters, des Betriebs- und Unternehmensregisters sowie des Gebäude- und Wohnungsregisters (GRDB).
Die vorliegende Verordnung gilt für:
- die RDB-GW und die darin enthaltenen Daten;
- die Quelldatenbanken der RDB-GW;
- die Verküpfungen zwischen der RDB-GW und den anderen RDB.
Die Bundesbestimmungen bleiben vorbehalten.