Dieser Normalarbeitsvertrag gilt für das ganze Gebiet des Kantons Wallis.
Er regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen einerseits Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der Entsorgung von Abfällen oder der Sanierung beschäftigt und anderseits Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die eine Tätigkeit ausüben, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu demontieren, zu waren, zu regeln oder deren Funktionieren wiederherzustellen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags.