Der Amtsantritt des Vorstehers erfolgt unter der Verantwortung des Delegierten für das Betreibungs- und Konkurswesen (Delegierter) in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Finanzinspektorat und auf Grundlage:
- eines vom abtretenden Vorsteher erstellten und unterzeichneten Aktenverzeichnisses;
- einer vom abtretenden Vorsteher erstellten und unterzeichneten sowie vom kantonalen Finanzinspektorat überprüften Zwischenbilanz.