Die vorliegende Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum EGStGB betreffend:
- die stationären therapeutischen Massnahmen, die Verwahrung, die ambulanten therapeutischen Massnahmen und die Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug;
- die fälligen Sicherheitsleistungen zur Vollstreckung von Geldstrafen und Bussen;
- die Bewährungshilfe und die Weisungen;
- die Organisation und die Arbeitsweise der Kommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit.
Vorbehalten bleiben die unter Artikel 2 aufgeführten Verordnungen.
Die vorliegende Verordnung regelt ebenfalls die Ausführungsbestimmungen zu den Verordnungen des Bundesrates über das Strafregister und zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (nachfolgend: V-StGB-MStG).