Die Sicherungsmassnahmen sind:
- physischer Art, die insbesondere die Räumlichkeiten, die Zugangsschlüssel und die Ausweispapiere betreffen;
- administrativer Art, die insbesondere in Form von Dienstanweisungen an das Personal und deren Einhaltungskontrolle erlassen werden;
- informatik-technischer Art, die insbesondere aus Kennwörtern und Kontrollprogrammen bestehen.
Die Kantonspolizei beschliesst in Berücksichtigung der Natur der bearbeiteten Daten, des ihnen zugänglichen Personenkreises und des Standortes der Anlagen die zu ergreifenden Sicherungsmassnahmen. Sie überprüft regelmässig ihre Funktionszuverlässigkeit.
Die kantonale Datenschutzkommission (Kommission) kontrolliert periodisch die Wirksamkeit der Systeme und ordnet bei Schwachstellen eine Verstärkung der Sicherungsmassnahmen an.