Der Spezialfinanzierungsfonds "Berufsbildung" (nachstehend: der Fonds BB) ist ein Spezialfinanzierungsfonds im Sinne des Artikels 9 des Gesetzes über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle.
Der Fonds BB wird vom Kanton durch die Entnahme eines Betrags von der Bundessubvention geäufnet, welche dem Kanton gemäss Artikel 53 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 zugesprochen wird.
Zur Deckung der Investitionen werden jährlich elf Prozent der erhaltenen Bundessubventionen dem Fonds BB zugeteilt.
Der Staatsrat prüft regelmässig den im vorherigen Absatz festgelegten Prozentsatz.