Werden das spezifische und das nicht-spezifische Praktikum nicht validiert, führt dies zum Nichtbestehen der Ausbildung. *
Besteht der Kandidat die Fachmaturitätsarbeit nicht, muss diese im Rahmen eines weiteren spezifischen Praktikums von 8 Wochen, grundsätzlich im folgenden Jahr, neu verfasst werden. *
Werden bei einer oder mehrerer theoretischen und praktischen Prüfungen ungenügende Ergebnisse erzielt, müssen diese wiederholt werden. Ein ungenügendes Ergebnis bei der Wiederholungsprüfung führt zum Nichtbestehen der Ausbildung. *
In den vier unten aufgeführten Fällen, müssen die nicht bestandenen Teile der Ausbildung im folgenden Jahr wiederholt werden. Wird eine Fachmaturitätsarbeit wiederholt, muss ein neues achtwöchiges Praktikum absolviert werden. Ein zweites Nichtbestehen der FM Ges ist definitiv. *
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