Die Vereinbarung fördert die gesamtschweizerische Harmonisierungvon Ausbildungsbeiträgen auf der Sekundarstufe IIund auf der Tertiärstufe, insbesondere durch:
- die Festlegung von Mindestvoraussetzungen bezüglich der beitragsberechtigten Ausbildungen, der Form, der Höhe und der Bemessung sowie der Dauer der Beitragsberechtigung;
- die Definition des stipendienrechtlichen Wohnsitzes, und
- die Zusammenarbeit unter den Vereinbarungskantonen und mit dem Bund.