Dieses Reglement definiert die Bedingungen und das Verfahren der zuständigen kantonalen Behörden für die offizielle Bestätigung der informell erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person.
Es bestimmt die mit der Führung und Betreuung des Verfahrens der institutionellen Anerkennung von informell erworbenen Fähigkeiten (nachfolgend: AF) beauftragten Behörden.