Das vorliegende Reglement legt die verschiedenen Aufträge und Mandate fest, welche durch die Pädagogische Hochschule Wallis (nachfolgend: PH-VS) an externe Auftragnehmer erteilt werden (nachfolgend: die Auftragnehmer).
Ein Auftragnehmer wird als extern betrachtet, wenn:
- er nicht durch den Staat Wallis angestellt ist, oder
- er durch den Staat Wallis angestellt ist, jedoch seinen Auftrag ausserhalb seiner Arbeitszeit, beziehungsweise für die Lehrpersonen ausserhalb deren Unterrichtsstunden erfüllt.
Für die bereits durch den Staat Wallis angestellten Auftragnehmer sind die Bestimmungen betreffend die Nebenbeschäftigungen anwendbar.
Das vorliegende Reglement legt ebenfalls die allgemeinen Rahmenbedingungen der Aufträge, deren Dauer und die Besoldung der Auftragnehmer fest. Eine Weisung des für Bildung zuständigen Departements (nachfolgend: das Departement) präzisiert diese Punkte sowie die spezifische Terminologie.