Das Gebiet von Pfyn wird zum Natur- und Landschaftsschutzgebiet erklärt. Der genaue Perimeter ist dem Originaltext des vorliegenden Entscheides beigelegt.
Das Schutzgebiet umfasst folgende Sektoren und Untersektoren:
- A: die Infrastrukturen für den Empfang der Besucher (Wege, Aussichtspunkte, Rastplätze, usw.);
- B: den Rotten, sein Auengebiet und seine Zuflüsse;
- C: die Weiher, die Feuchtgebiete und ihre Quellen;
- D: den rechtsufrigen Sonnenhang mit seiner Trockenvegetation;
- E: die übrigen Wälder, namentlich den Kegel des Illgrabens, die Abhänge des Gorwetsch und die Hügel im Talgrund;
- F: die Landwirtschaftsgebiete, nämlich:
| 1. | F1: die traditionell extensiv genutzten Gebiete Millieren, Gärtu und Preisen, | ||
| 2. | F2: die Landwirtschaftsbetriebe von Pfyn und Tschüdangna, | ||
| 3. | F3: die als Pufferzonen zu den wertvollen Biotopen gehörenden Landwirtschaftsflächen; | ||
- G: spezielle Nutzungen, wie insbesondere die Verkehrslinien, die Kiesausbeutung, die wiederinstandzustellenden Gebiete, die Energiegewinnung und die zugehörigen industriellen Transporte (Kies, Energie usw.).
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt.
Die verschiedenen Sektoren sind in der Nutzungsplanung einer entsprechenden Zone zuzuweisen.