Der Ort "Les Rigoles" in Vionnaz, dessen Abgrenzung auf einem dem Original dieses Beschlusses beiliegenden Grundbuchauszug festgehalten ist, wird zum Schutzgebiet erklärt.
Der Grenzverlauf, welcher die Parzellen Nrn. 958, 963 und 964 sowie einen Teil der Parzellen Nrn. 959, 960 und 962 umfasst, wird auf einer am Zugangsort zu erstellenden Tafel dargestellt.