Das Auengebiet "Sand" auf Gebiet der Gemeinde Oberwald wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Massgebend ist der Auszug der Landeskarte 1:5'000, der dem Originaltext der vorliegenden Verordnung beigelegt ist.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und ist im Nutzungsplan der Gemeinde gemäss Artikel 17 RPG als Schutzzone auszuscheiden.