Das Gebiet "Hopschusee" und sein Umfeld auf dem Simplonpass wird zum Schutzgebiet erklärt.
Das Schutzgebiet umfasst:
- das Hochmoor Simplonpass/Hopschusee des Bundesinventars der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung;
- die Südflanke des Tochuhorns als Schutzgebiet von kantonaler Bedeutung.
Die Grenzen sind auf einem Ausschnitt der Landeskarte 1:10'000 eingezeichnet, welcher dem Original dieses Entscheides als Bestandteil beigelegt ist.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und ist im Nutzungsplan der Gemeinde gemäss Artikel 17 RPG als Schutzzone auszuscheiden.