Der vorliegende Beschluss bestimmt:
- die Einsatzkosten des Zivilschutzes;
- die Kosten im Zusammenhang mit den Bewilligungen, Entscheiden und Dienstleistungen im Zivilschutzbereich;
- die gemäss Bundesrecht vom kantonalen Amt für Militärwesen erhobenen Gebühren.
In Fällen, die in diesem Beschluss nicht vorgesehen sind, stützt sich die Behörde auf die Bestimmungen des Gesetzes betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden (GTar) sowie des Baugesetzes (BauG). *
Die Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär (nachstehend: die Dienststelle) ist für die Erhebung der in diesem Beschluss vorgesehenen Kosten und Gebühren zuständig.
Die im Beschluss zur Festlegung des Spezialgebührentarifs für die Gesundheitsförderung und die Verhütung von Krankheiten vorgesehene Spezialgebühr wird zusätzlich erhoben. *