Die Entschädigungen der Mitglieder der kantonalen Baukommission, welche nicht in der kantonalen Verwaltung tätig sind, für die Sitzungen und den übrigen Zeitaufwand (Studien, Vorbereitungsarbeiten, usw.) werden wie folgt festgelegt:
- pro Tag Fr. 600
- pro Halbtag Fr. 300
- pro Stunde Fr. 70
Zusätzlich zu den erwähnten Entschädigungen erhalten der Präsident und die Vizepräsidenten der kantonalen Baukommission eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken beziehungsweise von 2'000 Franken.