Spülung: Handlung, die dazu dient, die in einer Stauanlage oder in einem Stollen abgelagerten Sedimente mit Wasser wegzuspülen. Sie kann teilweise (Entsandung des Ablasses) oder vollständig (Beseitigung der Sedimente im Becken) erfolgen.
Entleerung: Handlung, die dazu dient, das gestaute Wasser für Kontrollen und Arbeiten an den Installationen zu entleeren. Sie dient nicht a priori dem Wegspülen von Sedimenten, kann dies aber zur Folge haben.
Nachspülung: Phase einer Handlung, die dazu dient, den betroffenen Wasserlauf nach einer Spülung, Entleerung oder Reinigung auszuwaschen.
Reinigung eines Wasserlaufes: Handlung, die dazu dient, einen Wasserlauf von angestautem Material (Anschwemmungen, Sedimente, Holzstämme usw.) zu befreien. Diese Handlung dient namentlich dazu, den Abflussquerschnitt wiederherzustellen und Barrieren zu vermeiden.
Reinigung eines Staubeckens: Handlung, die einer Spülung gleichgesetzt wird, insofern Sedimente flussabwärts weggespült werden.
Spülung oder Entleerung ohne Sedimente: Wenn die Spülung oder die Entleerung ohne wesentlichen Sedimenttransport verläuft, das heisst, wenn die Sedimentkonzentrationen wesentlich tiefer als die gesetzlichen Normen sind, ist dieser Beschluss nicht anwendbar.