Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (nachfolgend: DSUS), erhebt die Gebühren und Kosten gemäss der nachstehenden Artikel 2 bis 13 im Bereich der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr.
Die Stempelsteuern werden zusätzlich erhoben.