Der Kanton Wallis, als Träger, führt unter dem Namen Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Wallis eine Kasse gemäss den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung.
Die Kasse wird von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung sowie vom Staatsrat, durch das Volkswirtschaftsdepartement, überwacht. Dieses stellt zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Rat zusammen. *