Das vorliegende Gesetz bezweckt die Förderung des Wohnungsbaus sowie die Unterstützung der Verbesserung von bestehenden Bauten.
Es bezweckt insbesondere:
- die Förderung des Erwerbs von Wohnungseigentum;
- die Erhaltung günstiger Wohnungen auf dem Markt;
- eine ausgewogene Verteilung der Bevölkerung auf die Gesamtheit der Gemeinden zu sichern, insbesondere in den Berggebieten.