Die Einkommens- und Vermögensgrenzen um in den Genuss von a-fonds-perdu-Beiträgen für die Förderung des Wohneigentums, für die Erneuerung von Wohnungen sowie für den Bau von Mietwohnungen zu kommen, sind die folgenden:
- Einkommen: 45'000 Franken zuzüglich 2'300 Franken für jedes minderjährige oder noch in der Ausbildung stehende Kind sowie für jede andere Person, für welche die Familie aufkommt, ausgenommen die Ehegatten. Für die zusätzliche Subvention im Sinne von Artikel 12 des Ausführungsreglementes zum Gesetz über das Wohnungwesen beträgt die Einkommensgrenze 30'000 Franken zuzüglich 2'100 Franken für jedes minderjährige oder noch in der Ausbildung stehende Kind sowie für jede andere Person, für welche die Familie aufkommt, ausgenommen die Ehegatten.
- Vermögen: 130'000 Franken zuzüglich 15'000 Franken für jedes minderjährige oder noch in der Ausbildung stehende Kind sowie für jede andere Person, für welche die Familie aufkommt, ausgenommen die Ehegatten.
Das massgebende Einkommen entspricht dem für die Berechnung der direkten Bundessteuer zu Grunde liegenden Einkommen.