Das vorliegende Gesetz bezweckt, den Alimentengläubiger (nachfolgend: Gläubiger) beim Erhalt seiner Unterhaltsbeiträge zu unterstützen, wenn der Alimentenschuldner (nachfolgend: Schuldner) seine Unterhaltspflicht vernachlässigt.
Es setzt die Verordnung des Bundes über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (InkHV) im Bereich Inkassohilfe bei Unterhaltsbeiträgen und Familienzulagen um.
Es regelt auch die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen.