Das vorliegende Gesetz setzt das Bundesgesetz über Geldspiele auf kantonaler Ebene um.
Es regelt insbesondere:
- die Zulässigkeit von Gross- und Kleinspielen;
- die Bewilligung und die Aufsicht über Kleinspiele;
- die Abgaben und Gebühren auf Geldspiele;
- die Verwendung der Geldspielerträge.
Es gilt nicht für die Bereiche und Aktivitäten nach Artikel 1 Absatz 2 und 3 des Bundesgesetzes über Geldspiele.