rischen Obligationenrechtes4 und
235.52
Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren
Präambel
1 235.52 1. 1. 16 - 91 Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren (vom 5. August 1937)1 I. Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausgabe von Warenpapie- ren durch Lagerhalter (
Art. 482 , 1153–1155 des revidierten Schweize-
Art. 902 und 925 des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches3) und die Verhängung von Ordnungsbussen wegen der Ausgabe von den gesetzlichen Formvorschriften entsprechenden Warenpapieren ohne vorherige Einholung der Bewilligung (
Art. 1155 OR)4 wird der Volkswirtschaftsdirektion übertragen.
II. Veröffentlichung im Amtsblatt2 und in der Gesetzessammlung. 1 OS 35, 741 und GS II, 301. 2 ABl 1937, 414 vom 13. August 1937. 3 SR 210. 4 SR 220.
-- 1 of 1 --