00.307 · Standesinitiative · 2000-04-25
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition zu ändern, indem:
- die Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privaten verschärft werden oder den Kantonen die Kompetenz erteilt wird, über den Waffenhandel unter Privaten strengere Vorschriften zu erlassen;
- eine zuverlässige und systematische Kennzeichnung der auf schweizerischem Gebiet gehandelten Feuerwaffen eingeführt wird.