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00.311 · Standesinitiative · 2000-05-26

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen, im Rahmen bevorstehender Erlasse, die die Kernenergie betreffen (wie Elektrizitätsmarktgesetz, Kernenergiegesetz, ökologische Steuerreform), folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

1. Die Betriebsbewilligungen für Kernenergieanlagen haben sich primär nach den technischen Voraussetzungen der Betriebs- und Umweltsicherheit zu richten.

2. Auf Beschränkungen der Kernenergieforschung, vor allem in Bereichen der Betriebssicherheit, ist zu verzichten.

3. Der Kernenergie sind im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung die gleichen Rahmenbedingungen wie den anderen Energieträgern zu garantieren.

4. Bei einer allfälligen Erhebung von zusätzlichen Abgaben oder Steuern auf Energie ist auf eine Diskriminierung der Kernenergie zu verzichten.

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