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00.3388 · Postulat · 2000-06-23

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, bei den Kostenbeiträgen die Anzahl der beitragsberechtigten Grossvieheinheiten (GVE) auf mindestens 20 zu erhöhen.

Begründung

Die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet sind sehr wichtig, um die klimatischen und topographischen Nachteile des Berggebietes gegenüber den produktionsgünstigen Standorten auszugleichen. Ohne dieses Instrument wäre eine produzierende Landwirtschaft im Berggebiet kaum möglich. Allerdings sind diese Beiträge auf 15 GVE pro Betrieb begrenzt. Bei der Einführung dieses effizienten Instrumentes wurde die maximale Bezugsgrenze auf 10 GVE festgesetzt. Mit dem Rückgang der Anzahl der Betriebe und mit der gleichzeitigen Vergrösserung der Betriebe wurde die Begrenzung auf 12 GVE festgesetzt und später aus den gleichen Gründen auf 15 erhöht. Im Hinblick auf die gewaltigen Veränderungen, die in den letzten Jahren erfolgt und noch lange nicht abgeschlossen sind, ist eine Erhöhung der Grenze der GVE für den Bezug der Beiträge meiner Ansicht nach berechtigt und nötig.

Auch im Berggebiet werden die Familienbetriebe, bedingt durch die Landwirtschaftsreform, grösser, so dass eine Anpassung der Grenze für den Bezug der Kostenbeiträge an die Viehhalter nötig ist. Eine Erhöhung der Bezugsgrenze muss nicht eine Erhöhung des gesprochenen Kredites zur Folge haben. Die Verteilung muss aber zugunsten der produzierenden Familienbetriebe erfolgen und diese haben sich strukturmässig in den letzten Jahren gewaltig verändert. Darum ersuche ich den Bundesrat, meinem Wunsch zu entsprechen und die Grenze der bezugsberechtigten GVE auf mindestens 20 zu erhöhen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.