00.3725 · Postulat · 2000-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen und der schrittweisen Erhöhung der Gewichtslimite für Lastwagen haben Bundesrat und Parlament eine Reihe von flankierenden Massnahmen zur Unterstützung der Verlagerung des Güterschwerverkehrs auf die Schiene beschlossen. Ein wichtiges Element bildet dabei auch die Förderung des kombinierten Verkehrs und der Terminals in der Schweiz und im grenznahen Gebiet.
Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, ob die grenznahen Terminals des kombinierten Verkehrs den inländischen Terminals gleichgestellt werden können, insbesondere in Bezug auf die Rückerstattung der LSVA im Vor- und Nachlauf zu einem Bahntransport.
Begründung
Die Unterstützung des kombinierten Verkehrs und der Terminals bildet einen wichtigen Bestandteil der Verlagerungspolitik des Bundes. Die Schweiz hat deshalb in der Vergangenheit auch den Bau von Terminals im grenznahen Gebiet finanziell unterstützt (z. B. Singen, Busto Arsizio) und wird dies gemäss den beschlossenen flankierenden Massnahmen weiterhin und verstärkt tun. In anderen Bereichen der Förderung des kombinierten Verkehrs, z. B. bei der Rückerstattung der LSVA im Vor- und Nachlauf, sind die grenznahen Terminals den inländischen jedoch nicht gleichgestellt. Dies ist nicht verständlich und schwächt die Verlagerungspolitik der Schweiz.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.