00.5035 · Fragestunde. Frage · 2000-03-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Mir liegt eine Monatsabrechnung vom März 2000 der Caritas Thurgau für eine Person des Asylbereiches vor, nach welcher dieser Person folgende Beiträge überwiesen werden:
B.0: Materielle Grundsicherung
B.2.2.0: Grundbedarf für den Lebensunterhalt
BFF R2: Fr. 2445.00
B.2.4.0: Grundbedarf für den Lebensunterhalt
BFF R2: Fr. 100.00
B.3.1.0: Wohnungskosten
BFF R2: Fr. 562.50
B.3.1.0: Wohnungskosten
BFF R2: Fr. 1125.00
Ausgaben rückzahlbare Leistungen
53000: Mietzinskaution
BFF R2: Fr. 2000.00
Total wirtschaftliche Sozialhilfe: Fr. 6232.50
Direkt bezahlt: Fr. -3687.50
Auszahlung/Überschuss: Fr. 2545.00
Überweisung auf Konto XY TKB.
Kann sich der Bundesrat der Ansicht anschliessen, dass derartige Beträge für eine allein wohnende Person des Asylbereiches den Unmut des "Mannes von der Strasse" auslöst? Was unternimmt der Bundesrat, damit solche Beispiele nicht Schule machen?