00.5122 · Fragestunde. Frage · 2000-06-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In der Beantwortung der Interpellation Hollenstein 99.3176 zum Pilotenaustausch mit Südafrika stimmte der Bundespräsident dem Votanten Schlüer zu, der behauptete, dass trotz diesbezüglicher Entscheide der Uno, des Uno-Sicherheitsrates und des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag in den Sechziger- und Siebzigerjahren Südafrika Namibia - völkerrechtlich gesehen - nicht illegal besetzt hielt.
Entspricht dies wirklich der Ansicht des Bundesrates, und entspricht dies der aussenpolitischen Position, welche damals die offizielle Schweiz, insbesondere das EDA, eingenommen hat?