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00.5135 · Fragestunde. Frage · 2000-09-25

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Wer ordnet solche Markierungsänderungen an, und wer bezahlt diese Aufwendungen?

2. Sind bei weiteren bestehenden Autobahnen solche Markierungsänderungen vorgesehen?

3. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass nur bei Neubelägen eine solche Markierung mit grösserem Abstand (12 Meter) angebracht werden soll, da es keinen Verkehrsteilnehmer stört, ob der Abstand 9 oder 12 Meter beträgt?