00.5154 · Fragestunde. Frage · 2000-09-25
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort vom 6. März 2000 auf meine Einfache Anfrage 99.1189 (Partnerschaft für den Frieden. Neue Verpflichtungen der Schweiz?) hat der Bundesrat ausgeführt, das PfP-Rahmendokument sei das einzige Dokument, das er im Zusammenhang mit der PfP unterzeichnet habe. Der US-Verteidigungsattaché habe in seinem Referat vom 7. Dezember 1999 an der Uni Zürich - entgegen dem Inhalt der Anfrage - mit keinem Wort irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen für die Schweiz erwähnt.
Jetzt berichtet "Facts", die Schweiz habe sich freiwillig in die Pflicht nehmen lassen. Im Rahmen des Nato-Programmes Parp seien 33 Ziele festgelegt, welche die Schweiz bis 2006 erfüllen wolle. Am 25. April 2000 (5 Wochen nach der bundesrätlichen Antwort!) sei die Vereinbarung im Nato-Hauptquartier in Brüssel bereinigt und nachträglich vom Bundesrat anstandslos ratifiziert worden. Im Einvernehmen mit der Nato sei Parp zur Geheimsache erklärt worden.
1. Begründet Parp rechtliche Verpflichtungen für die Schweiz?
2. Welche Sanktionen sind bei Vertragsverletzungen vorgesehen?
3. Glaubt der Bundesrat, Geheimverträge mit der Nato würden von Drittstaaten als neutralitätspolitisch unbedenklich beurteilt?
4. In welchen weiteren Schritten will der Bundesrat unser Land in die Nato führen?
5. Wann wird der Bundesrat das Parlament über den Inhalt der 33 geheimen Ziele informieren?