00.5188 · Fragestunde. Frage · 2000-12-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der "Sonntags-Zeitung" vom 26. November 2000 ist zu entnehmen, dass Postkunden bei Adressänderungen dem Unternehmen künftig 20 Franken (bisher 10 Franken) zahlen müssen, damit es diese Änderungen nicht an Dritte weiterleitet. Deshalb frage ich den Bundesrat:
- An wen werden Adressänderungen derzeit und in Zukunft weitergegeben?
- Ist die Praxis der Post mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen überhaupt vereinbar?